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Finden Sie hier Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um die Ergotherapie.

 

Ziel der Ergotherapie ist es, die Teilhabe an bedeutungsvollen Betätigungen zu ermöglichen und damit Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.

Ergotherapeut*innen unterstützen Menschen aller Altersgruppen dabei, ihren gewünschten und notwendigen Betätigungen des täglichen Lebens nachzugehen, damit sie das tun können, was sie tun wollen, tun müssen oder was von ihnen erwartet wird.

Sie bekommen nach erfolgter Zahlung an den*die Ergotherapeut*in einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie bekommen einen Verordnungsschein für Ergotherapie von Ihrem*Ihrer Ärzt*in
  • Versicherte der ÖGK und BVAEB: es ist kein weiterer Schritt erforderlich, Sie brauchen keine Bewilligung seitens der Krankenkasse
  • Versicherte der SVS und KFA: holen Sie nach der ersten Therapieeinheit mit dem Behandlungsplan Ihrer*Ihres Ergotherapeut*in die Bewilligung für die weitere Therapie ein
  • Nach der abgeschlossenen Therapie rechnen Sie die Einheiten mit Ihrem*Ihrer Ergotherapeut*in ab und
  • reichen die Honorarnote inklusive Behandlungsplan und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrefundierung ein
  • Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse zurück (die Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab)
  • Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie bei dieser danach um eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten ansuchen.

Ergotherapeut*innen arbeiten nach ärztlicher Anordnung. Deshalb benötigen Sie für die Ergotherapie eine schriftliche Verordnung durch eine*n Allgemein- bzw. Fachärzt*in. Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention können Ergotherapeut*innen auch Leistungen ohne Verordnung anbieten (z.B. Gelenksschulung an Gesunden).

Ergotherapie gibt es auch auf Kassenkosten. Dafür müssen Sie eine*n Vertragstherapeut*in (= Kassentherapeut*in) aufsuchen. Informieren Sie sich direkt auf der Website Ihrer Krankenkasse oder nutzen Sie die Therapeut*innensuche auf unserer Website.

Alle Ergotherapeut*innen, die Sie auf der Therapeut*innensuche auf der Website von Ergotherapie Austria finden, sind in Österreich berufsberechtigt und haben eine entsprechende Ausbildung an einer Akademie oder Fachhochschule abgeschlossen.

Seit 01. Juli 2018 gibt es eine Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe im Gesundheitsberuferegister, daher müssen auch Ergotherapeut*innen im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein. Hier finden Sie auch jene Kolleg*innen, die berufsberichtig, aber kein Mitglied bei Ergotherapie Austria sind.

Bis 2005 wurde diese Ausbildung in Österreich mit einem Diplom beendet, seitdem findet die Ausbildung an Fachhochschulen statt und schließt mit einem Bachelor (BSc) ab, es kann noch ein Master und inzwischen auch ein Doktorat angeschlossen werden.

Ergotherapie wird bei Menschen aller Altersgruppen eingesetzt, die aufgrund unterschiedlichster Ursachen in ihrer physischen, psychischen oder sozialen Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. 

Ergotherapie kommt also sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zum Einsatz und ist in allen klinischen Fachbereichen vertreten.

Lesen Sie gerne im Artikel Was ist Ergotherapie weiter.

Ergotherapie beschäftigt sich mit bedeutungsvollen Betätigungen des täglichen Lebens. Damit gemeint ist all das, was wir alle den ganzen Tag tun - tun wollen, tun müssen oder was von uns erwartet wird. Es geht um alles, was unseren Alltag ausmacht und unserem Leben Sinn verleiht. Der Zusammenhang von bedeutungsvollen Betätigungen, Gesundheit und Wohlbefinden steht im Mittelpunkt der Ergotherapie. Beispiel finden Sie hier.

Kassentherapeut*innen (Vertragstherapeut*innen) verrechnen Ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen. Somit entstehen für Sie keine Kosten (außer einem etwaigen Selbstbehalt bei einigen Krankenkassen).

Bei einem*einer Wahltherapeut*in müssen Sie zunächst die gesamte Therapie selbst vorfinanzieren. Sie erhalten anschließend jedoch einen Teil der Kosten zurück. Hierfür benötigen Sie bei der SVS und KFA eine Bewilligung vor Beginn der Therapie, bei ÖGK und BVAEB ist keine Bewilligung erforderlich. Nach Ende der Ergotherapie reichen Sie die Honorarnote bei der Krankenkasse ein, um eine (Teil-) Rückerstattung der Kosten zu erhalten.

Ergotherapie ist eine Vertragsleistung bei folgenden Krankenkassen: BVAEB, SVS, ÖGK.
Die KFA bietet Ergotherapie nicht als Vertragsleistung an. Sie erhalten (nach vorhergehender Bewilligung) einen Zuschuss der Krankenkasse nach Ablauf der Therapie.

ÖGK: Liste der Ergotherapeut*innen mit Kassenvertrag zum Download

BVAEB: Sie finden unter der Rubrik „Vertragspartnerverzeichnisse“ neben allen anderen Berufsgruppen auch alle Ergotherapeut*innen mit Kassenvertrag in Ihrem Bundesland.

SVS: bitte fragen Sie direkt bei der SVS oder Ihrem*r Ergotherapeut*in nach.

Wer die Ergotherapie bezahlt, hängt davon ab, ob Sie bei einem*einer Kassen- (Vertrags-) - oder einem*einer Wahltherapeut*in Ergotherapie in Anspruch nehmen.

Bei Kassentherapeut*innen gehen Sie mit der schriftlichen Verordnung zu Ihrer*Ihrem Ergotherapeut*in, sie*er erledigt alles Weitere. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse verrechnet (evtl. wird Ihnen ein geringer Selbstbehalt von der Kasse vorgeschrieben).

Bei Wahltherapeut*innen erhalten Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Voraussetzung für die Rückerstattung ist bei der SVS eine vorherige Bewilligung der Therapie. Versicherte der ÖGK und BVAEB brauchen keine Bewilligung der Verordnung.

Wenn Ihre Krankenkasse Ergotherapie nicht als Vertragsleistung anbietet, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Therapiekosten (KFA).

Bitte fragen Sie Ihre*n Ergotherapeut*in bzgl. Kosten und Kostenübernahmen.

Ihre Therapie findet in einer Praxis, einem Ambulatorium, einer Primärversorgungseinheit oder im Rahmen eines Hausbesuchs statt. Sie beginnt mit einem Erstgespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation werden gemeinsam die ergotherapeutischen Ziele gesetzt, an denen dann in der Therapie gearbeitet wird. Am Ende der Therapie wird die Zielerreichung überprüft und gegebenenfalls weitere Schritte geplant.

Im stationären Setting arbeiten Ergotherapeut*innen in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder Pflegeeinrichtungen. Im niedergelassenen Bereich finden Sie Ergotherapeut*innen in Ambulatorien, Primärversorgungseinheiten, mobilen Diensten sowie in Einzel- und Gruppenpraxen. Viele Ergotherapeut*innen machen auch Hausbesuche.