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Mo., 13.04.2026

Berufserfahrung als Voraussetzung für die Kostenerstattung unverändert

Anders als beispielsweise im Bereich der Physiotherapie sind die Voraussetzungen zur Kostenerstattung im Bereich der Ergotherapie unverändert.


Selbstständige Ergotherapeut*innen müssen eine aufrechte Registrierung im Gesundheitsberuferegister als freiberufliche Ergotherapeut*innen nachweisen. Darüber hinaus ist eine Berufserfahrung von 40 Stunden über den Zeitraum von einem Jahr in einem Angestelltenverhältnis möglichst unter ärztlicher Leitung nachzuweisen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so wird man in die Liste der Wahlergotherapeut*innen aufgenommen und Patient*innen erhalten eine Refundierung.